Urteil Überschreitung der örtlichen Vergleichsmiete


Schlagworte

Überschreitung der örtlichen Vergleichsmiete; Berechnung der Wesentlichkeitsgrenze

Leitsätze

1 ) a) Der Ausgangswert für die Berechnung der Wesentlichkeitsgrenze im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 WiStG ist die konkret für die in Frage stehende Wohnung ermittelte örtliche Vergleichsmiete.

b) Eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 % ist nicht unwesentlich. (Anschluß an Oberlandesgericht Stuttgart, Rechtsentscheid Az. 8 Re Miet 1/81 vom 7. Juli 1981)

2) Liegt eine Mietpreiserhöhung nach § 5 WiStG vor, so ist die Vereinbarung nichtig, soweit der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt (Anschluß an die Rechtsentscheide des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 7. Juli 1981 und des Oberlandesgerichts Karlsruhe Az. 3 RE-Miet 11/81 vom 2. Februar 1982).

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