Urteil Überraschungsentscheidung, Hin- weispflicht bei -
Schlagworte
Überraschungsentscheidung, Hin- weispflicht bei -; Aufklärungspflicht, richterliche -; Wiedereröffnung, Pflicht zur - der mündlichen Verhandlung
Leitsätze
a) Weist das Berufungsgericht eine Partei erstmals und für diese überraschend in der (letzten) mündlichen Verhandlung auf aus seiner Sicht fehlendes Vorbringen hin, so kann es von ihr jedenfalls zu geraume Zeit zurückliegenden Vorgängen keinen sofortigen de taillierten Sachvortrag und Be weisantritt verlangen.
b) Erfolgt die Stellungnahme der darlegungsbelasteten Partei zu einem solchen späten Hinweis erst in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz und ergibt sich daraus auch die Unzulänglichkeit der bis herigen Ausübung der Hin weispflicht durch das Gericht, so ist die Wiedereröffnung der münd lichen Verhandlung gemäß § 156 ZPO geboten.
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