Urteil Überraschende Klausel
Schlagworte
Überraschende Klausel; Abwälzung/von Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten; Formularmietvertrag; Hausordnung; Instandhaltung; Instandsetzung; Überbürdung/von Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten; Überraschende/Klausel; Üblichkeit/einer Vertragsbestimmung als Überraschung im Sinne von § 3 AGBG
Leitsatz
Eine Klausel innerhalb der Hausordnung, die dem Mieter solche Kosten aufbürdet, ist eine überraschende Klausel im Sinne des § 3 AGBG und daher nicht für den Mieter bindend.
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