Urteil Übernahme eines Wohnrechts und Zugewinnausgleich


Schlagworte

Übernahme eines Wohnrechts und Zugewinnausgleich; Bewertung für Wohnrecht bei Zugewinnausgleich

Leitsatz

Hat der erwerbende Ehegatte in den Fällen des § 1374 Abs. 2 BGB im Zusammenhang mit der Zuwendung ein Wohnrecht übernommen, so ist dieses bei der Ermittlung des Anfangs- und, wenn das Wohnrecht fortbesteht, auch des Endvermögens mit seinem jeweils aktuellen Wert wertmindernd zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgrund des abnehmenden Werts des Wohnrechts auch für den dazwischen liegenden Zeitraum bzw. die Zeit zwischen dem Erwerb des Grundstücks und dem Erlöschen des Wohnrechts zu bewerten, um den gleitenden Erwerbsvorgang zu erfassen und vom Ausgleich ausnehmen zu können (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 164, 6911; Abweichung von den Senatsurteilen vom 14. März 1990 - XII ZR 62/89 - FamRZ 1990, 603 ff., vom 30. Mai 1990 - XII ZR 75/89 - FamRZ 1990, 1217 ff. und vom 27. Juni 1990 - XII ZR 95/89 - FamRZ 1990, 1083 ff.).

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