Urteil Übermäßiger Aufwand als Planungsmangel
Schlagworte
Übermäßiger Aufwand als Planungsmangel
Leitsatz
Ein Mangel eines Ingenieurwerkes kann auch dann vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand betrieben wird.
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