Urteil Überlegungsfrist für Kündigung aus wichtigem Grund nach Tod des Mieters


Schlagworte

Überlegungsfrist für Kündigung aus wichtigem Grund nach Tod des Mieters; Eintrittsrecht von Familienangehörigen; Tod des Mieters; Kündigungsrecht (Vermieter); Kündigungsfrist; Überlegungsfrist

Leitsatz

Die Voraussetzungen für die Kündigung eines Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Frist für den ersten Termin, für den sie zulässig ist (§ 569 a Abs. 5 BGB), sind gegeben, wenn dem Vermieter ein Zeitraum von zwei Wochen zur Verfügung steht, um sich darüber schlüssig zu werden, ob er das Mietverhältnis mit dem Familienangehörigen des bisherigen (verstorbenen) Mieters kündigen will.

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