Urteil überhöhter Wohnbedarf
Schlagworte
überhöhter Wohnbedarf; Eigenbedarf; Besuch; Wohnen
Leitsätze
1. Eine Eigenbedarfskündigung ist wegen überhöhten Wohnbedarfs unwirksam, wenn die Tochter des Vermieters als Studienanfängerin am Studienort in einem geräumigen Einfamilienhaus mit Garten allein wohnen soll.
2. Gelegentlicher Besuch ist kein "Wohnen" im Rechtssinne, auf das Eigenbedarf gestützt werden könnte.
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