Urteil Überhöhter Möblierungszuschlag und Mietspiegel
Schlagworte
Überhöhter Möblierungszuschlag und Mietspiegel; Einbauküche; Teppichboden
Leitsatz
Der Mietspiegel ist als Beweismittel für die ortsübliche Vergleichsmiete ungeeignet, wenn im Mietvertrag ein überhöhter Möblierungszuschlag vereinbart ist, der zudem als wesentliche Position Kosten für eine Einbauküche und für Auslegware nebst Spanplatten enthält.
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