Urteil Überhöhte Kosten der Zwangsräumung
Schlagworte
Überhöhte Kosten der Zwangsräumung; Beweislast für Erforderlichkeit des Gerichtsvollziehervorschusses; Transportkosten von Umzugsunternehmen
Leitsätze
Die Erforderlichkeit der vom Gerichtsvollzieher festgesetzten Kosten einer Zwangsräumung ist vom Justizfiskus darzulegen und zu beweisen.
Die Transportkosten für ein Umzugsunternehmen, die über den marktüblichen Preis hinausgehen, sind vom Gläubiger als Kostenschuldner nicht zu tragen.
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