Urteil Überhöhte Gebührensätze für Straßenreinigung bei Änderung der Maßstäbe


Schlagworte

Überhöhte Gebührensätze für Straßenreinigung bei Änderung der Maßstäbe; Frontmetermaßstab; Quadratmeterwurzelmaßstab; Hinterliegergrundstücke; lotrechte Projektionen

Leitsätze

1. Der Satzungsgeber ist nicht gehindert, für die Straßenreinigungsgebühren den Gebührenmaßstab dahin zu ändern, dass vom Quadratwurzelmaßstab zum Frontmetermaßstab zurückgekehrt wird. Dabei sind auch Hinterliegergrundstücke zu berücksichtigen.

2. Wird entgegen der Satzung bei Hinterliegergrundstücken die Frontmeterzahl mit einem Verfahren der „lotrechten Projektionen auf die Straße" ermittelt, werden bei schräg zur Straße verlaufenden Grundstücken zu geringe Frontmeterzahlen zugrunde gelegt, mit der Folge, dass die Gebührensatzung unwirksam ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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