Urteil Übergang von Nutzungen und Lasten einer Abtretung
Schlagworte
Übergang von Nutzungen und Lasten einer Abtretung; gesonderte Abtretung von Mietforderungen wirksam
Leitsätze
1. Die Regelung im notariellen Kaufvertrag, wonach Nutzungen und Lasten schon vor Eigentumsübertragung auf den Käufer übergehen, betrifft allein das Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber und enthält keine Abtretung von Zahlungsansprüchen.
2. Der isolierten Abtretung von Mietzinsansprüchen ohne gleichzeitige Übernahme der Pflichten aus einem Mietvertrag steht weder der Schutzzweck des § 571 BGB a. F., noch die enge Verknüpfung von Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag entgegen.
(Leitsatz zu 1 von der Redaktion)
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