Urteil Übergang eines Kontoguthabens wegen Lastenausgleichszahlung
Schlagworte
Übergang eines Kontoguthabens wegen Lastenausgleichszahlung; Zahlungsanspruch des Entschädigungsfonds
Leitsatz
§ 11 Abs. 6 Satz 2 VermG ist entsprechend anzuwenden, wenn ein Kontoguthaben nach dem 1. Dezember 1994 an den insoweit nicht mehr berechtigten unmittelbar Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger ausgezahlt wird.
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