Urteil Übereignungserklärung
Schlagworte
Übereignungserklärung; Auflassung; Beurkundung von Grundstückskaufverträgen; Nachholung der Auflassung; DDR-Grundstück; Auflassungsvollmacht
Leitsatz
Wurde vor dem 3. Oktober 1990 in der Bundesrepublik Deutschland ein Kaufvertrag über in der DDR gelegene Grundstücke beurkundet, so kann die Berufung auf das Fehlen einer nach § 297 Abs. 1 Satz 1 ZGB erforderlichen Erklärung treuwidrig sein, wenn - wie vertraglich ausdrücklich vorgesehen - aufgrund einer im Vertrag gültig erteilten und unwiderruflichen Vollmacht diese Erklärung später nachgeholt wurde.
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