Urteil Überbelegung
Schlagworte
Überbelegung; Kinder/des Mieters; Kündigung/wegen Überbelegung; Überbelegung/Kündigungsgrund
Rechtsentscheid
Der Vermieter kann gem. § 564 b I BGB berechtigt sein, das Mietverhältnis über eine 56,94 qm große Wohnung zu kündigen, wenn die Familie der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses aus zwei Erwachsenen und drei Kindern bestand und die Mieter inzwischen drei weitere Kinder bekommen haben. Im einzelnen richtet sich das Recht des Vermieters zur Kündigung jedoch nach den jeweils umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalls.
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