Urteil Übertragung eines Miterbenanteils an Minderjährigen
Schlagworte
Übertragung eines Miterbenanteils an Minderjährigen
Leitsatz
Die Übertragung eines Miterbenanteils hat die gesamtschuldnerische Haftung des Erwerbers für die Nachlassverbindlichkeiten zur Folge und ist deshalb für einen Minderjährigen rechtlich nicht lediglich vorteilhaft. Daran ändert es nichts, wenn der Minderjährige bereits Miterbe ist (Anschluss an OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 20 W 172/14, NJW-RR 2015, 842 = ZEV 2015, 342).
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