Urteil Überprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel
Schlagworte
Überprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel
Leitsatz
Die Überprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung ist jedenfalls dann zuzulassen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel im Sinne vorgebracht werden, und wenn die Tatsachen glaubhaft sind oder doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass sie glaubhaft gemacht werden können, und die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen eine Rehabilitierung der Betroffenen zu begründen geeignet sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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