Urteil Übernahme der Betriebskosten bei Wohnrecht durch Eigentümer
Schlagworte
Übernahme der Betriebskosten bei Wohnrecht durch Eigentümer
Leitsatz
Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Berechtigten eines Wohnungsrechts, nach der die Kosten für Schönheitsreparaturen, Wasser, Abwasser, Heizung, Strom und Gas, den Kaminkehrer und die Müllabfuhr der Eigentümer trägt, kann zum dinglichen Inhalt des Wohnungsrechts gemacht werden.
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