Urteil Trittschallschutz
Schlagworte
Trittschallschutz; Lärm; Geräusche; Schallschutz; Minderung; Mietminderung; Beweisantrag; Zurückweisung
Leitsatz
Bewohner eines größeren Mietshauses müssen den unvermeidbaren Lärm wie Kindergeschrei, Musikausübung, Radioübertragungen, Begehen der Wohnung mit Straßenschuhen, Kinder- und Babygeschrei, gelegentliches Kindergetrampel oder gelegentliches Fallenlassen von Gegenständen hinnehmen.
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