Urteil Trittschalldämmung


Schlagworte

Trittschalldämmung; Teppichboden; Ersatzvornahme

Leitsatz

Die Verpflichtung, die Fußböden bestimmter Räume einer Eigentumswohnung mit Teppichboden zu belegen, wird durch die Verlegung eines Fußbodenbelags aus PVC oder durch das Auflegen loser Teppiche nicht ausreichend erfüllt.

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