Urteil Treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist für Betriebskostenabrechnung bei unterbliebener Mitteilung über neue Wohnanschrift
Schlagworte
Treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist für Betriebskostenabrechnung bei unterbliebener Mitteilung über neue Wohnanschrift
Leitsatz
Der Mieter kann sich nach Treu und Glauben auf die Versäumung der Ausschlussfrist für die Abrechnung von Betriebskosten dann nicht berufen, wenn er dem Vermieter nach Auszug aus der Wohnung seine neue Anschrift nicht (rechtzeitig) mitgeteilt hat.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat