Urteil Treuwidrig
Schlagworte
Treuwidrig; Nachmieter; befristetes Mietverhältnis; vorzeitige Beendigung; Mietzins
Leitsatz
Wird ein befristetes Mietverhältnis bei Gestellung von Nachmietern vorzeitig beendet, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Wohnung unverzüglich einem ihm zugeführten Nachmietinteressenten zu vermieten, sondern ihm ist eine angemessene Überlegungs- und Auswahlfrist zuzubilligen.
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