Urteil Treuhandentschuldung


Schlagworte

Treuhandentschuldung; landwirtschaftlicher Unternehmenszweck; Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes; Vertrauensschutz; Verwirkung

Leitsätze

1. Ein Ferienbungalow dient nicht der Erreichung des landwirtschaftlichen Unternehmenszwecks und ist deshalb als eigenes Mittel im Rahmen der Treuhandentschuldung nach Art. 25 Abs. 3 Einigungsvertrag vorrangig einzusetzen.

2. Hat eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) trotz diesbezüglicher Belehrung einen Ferienbungalow bei der Beantragung der Treuhandentschuldung nicht angegeben, kann die Entschuldung in der Regel zurückgenommen werden.

3. Gemäß § 27 LPG-Gesetz blieben von der LPG auf dem von ihr genutzten Boden errichtete Gebäude unabhängig vom Eigentum am Boden Eigentum der LPG; diese sachenrechtliche Teilung blieb nach der Vereinigung erhalten.

(Nichtamtliche Leitsätze)

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