Urteil Treuhandanstaltforderungen aus Ausgleichsverbindlichkeiten


Schlagworte

Treuhandanstaltforderungen aus Ausgleichsverbindlichkeiten; Rückgriffsansprüche wegen verauslagter Zinsen; Sozialplanansprüche; Rangklassenprivileg

Leitsätze

1. Forderungen der Treuhandanstalt aus sogenannten Ausgleichsverbindlichkeiten des Treuhandunternehmens gemäß § 25 Abs. 1 DMBilG und Rückgriffsansprüche wegen verauslagter Zinsen für Altkredite nach Art. 25 Abs. 7 EinigVtr unterliegen auch dann nicht der Umqualifizierung in Eigenkapitalersatz, wenn sie in der Krise des Unternehmens über den Zeitpunkt der Neufestsetzung der Kapitalverhältnisse hinaus "stehengelassen" werden (§ 56 e DMBilG).

2. Ansprüche aus Sozialplänen und auf außerhalb eines Sozialplans zu gewährende Leistungen sind nur dann in die privilegierte Rangklasse des § 17 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c GesO einzustufen, wenn sie durch Vereinbarung mit dem Gesamtvollstreckungsverwalter begründet wurden; andernfalls haben sie den Rang "aller übrigen Forderungen" gemäß § 17 Abs. 3 Nr. 4 GesO.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.