Urteil Treuhandanstalt
Schlagworte
Treuhandanstalt; Anfechtung eines Bescheids gegen die Rückgabe des von der eigenen Kapitalgesellschaft betriebenen Unternehmens
Leitsatz
Die Treuhandanstalt (jetzt Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) ist aufgrund ihrer vermögensrechtlichen Rechtsstellung als Verfügungsberechtigte zur Anfechtung eines Bescheids berechtigt, der sich gegen eine in ihrem Eigentum stehende Kapitalgesellschaft richtet und die Rückgabe des von dieser Gesellschaft be triebenen Unternehmens insgesamt oder eines Betriebsteils des Unternehmens oder - im Stillegungsfalle - von Resten des Unternehmens oder Betriebsteils zum Gegenstand hat (im Anschluß an das Urteil vom 24. Februar 1994)
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