Urteil Treuhändervollmacht bei Steuersparmodell
Schlagworte
Treuhändervollmacht bei Steuersparmodell; Treuhändervollmacht bei Schrottimmobilie
Leitsätze
a) Im Jahre 1993 konnte die finanzierende Bank im Rahmen eines Steuersparmodells den auf einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhenden Mangel einer notariell beurkundeten und vorgelegten Treuhändervollmacht auch nicht in Fällen kennen, in denen die Vollmacht eine Ermächtigung zur Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden enthielt (Fortführung BGHZ 145, 265).
b) Nach der bis 30. April 1993 gültigen Fassung des § 4 VerbrKrG besteht bei einer sogenannten unechten Abschnittsfinanzierung keine Pflicht zur Angabe des Gesamtbetrags aller vom Verbraucher zu erbringenden Leistungen (Abgrenzung zu Senatsurteilen vom 8. Juni 2004 - XI ZR 150/03, WM 2004, 1542 und vom 14. September 2004 - XI ZR 11/04, WM 2004, 2306).
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