Urteil Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung
Schlagworte
Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung; Vertragsbeendigung; vorzeitige Ersatzmieterbenennung; Nachmieter; Treu und Glauben
Leitsätze
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Vermieter den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen muß.
2. Der Vermieter ist, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, nicht verpflichtet, dem Mieter den Abschluß eines Kaufvertrages über Einrichtungsgegenstände mit einem Nachmieter zu ermöglichen. 3. Der Einbau von Thermostatventilen ist eine Wertverbesserung nach § 3 MHG.
4. Der Mieter kann Forderungen mit einer geleisteten Kaution erst mit deren Fälligkeit aufrechnen; dies ist regelmäßig ein Zeitpunkt erst einige Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses.
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