Urteil Treu und Glauben bei nicht genehmigungsfähiger Wertsicherungsklausel


Schlagworte

Treu und Glauben bei nicht genehmigungsfähiger Wertsicherungsklausel; Treu und Glauben; Vertragsauslegung, ergänzende; Wertsicherungsklausel; Spannungsklausel; Teilnichtigkeit des Mietvertrages

Leitsatz

Ist der Vermieter verpflichtet, sich auf eine genehmigungsfähige oder nicht genehmigungsbedürftige Wertsicherungsklausel einzulassen, so kann er sich nach Treu und Glauben nicht mit der Begründung auf die Gesamtnichtigkeit des Mietvertrages berufen, einen Mietvertrag mit einer anderen als der vereinbarten, nicht genehmigungsfähigen Wertsicherungsklausel hätte er nicht abgeschlossen.

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