Urteil Treppenhausreinigung


Schlagworte

Treppenhausreinigung; Überwachung; Betriebskosten; Umlage

Leitsatz

Die Kosten für die Überwachung der auf einen Dritten übertragenen Treppenhausreinigung sind wegen Verstoßes gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung nicht umlagefähig.

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