Urteil Treppenhauslift
Schlagworte
Treppenhauslift; Behinderung; Einbau; Gemeinschaftseigentum
Leitsatz
Bei dem Einbau eines Treppenhausliftes, der einem behinderten Wohnungseigentümer den Zugang zu seiner Wohnung ermöglicht, handelt es sich um einen zulässigen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums i. S. d. § 14 Nr. 1 und 2 WEG, der nicht der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat