Urteil Töpfermäßige Ofenreinigung als Mieterpflicht
Schlagworte
Töpfermäßige Ofenreinigung als Mieterpflicht; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; Reinigung der Öfen, töpfermäßige; Abwälzung
Leitsatz
Eine mietvertragliche Regelung, wonach die töpfermäßige Reinigung der Öfen vom Mieter zu tragen ist, wirksam; sie verstößt nicht gegen § 9 AGBG, sofern sie nicht in der Hausordnung, sondern an einer Stelle des Gesamtvertrages niedergelegt ist, an der der Mieter mit einer entsprechenden Klausel rechnen konnte.
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