Urteil töpfermäßige Ofenreinigung


Schlagworte

töpfermäßige Ofenreinigung; Ofenreinigungsklausel; töpfermäßige Ofenreinigung/Überraschungsklausel; Überraschungsklausel/töpfermäßige Ofenreinigung; Instandhaltung/töpfermäßige Ofenreinigung

Leitsatz

Die Formularklausel im Mietvertrag, wonach der Mieter die töpfermäßige Reinigung der Öfen zu übernehmen habe, kann eine überraschende Klausel i.S.d. § 3 AGBG darstellen. Dies ist dann der Fall, wenn individualvertraglich vereinbart wird, wer die Brennstoffkosten zu tragen hat. Denn in einem solchen Fall braucht der Mieter nicht mehr damit zu rechnen, daß ihm im Formularvertrag weitere, die Instandhaltung der Feuerstellen betreffende Kosten überbürdet werden.

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