Urteil Titelumschreibung bei Rechtsnachfolge
Schlagworte
Titelumschreibung bei Rechtsnachfolge; Anwartschaftsrecht; Besitzrecht; Eigentumsanwartschaft
Leitsätze
1. Titelumschreibung bei Rechtsnachfolge: Der gutgläubige Erwerb eines Rechtsnachfolgers des Vollstreckungsschuldners steht nur dann der Rechtskrafterstreckung und der Titelumschreibung zu seinen Lasten entgegen, wenn durch die Vollstreckung in seine gutgläubig erworbene Rechtsposition eingegriffen würde.
2. Die Anwartschaft auf das Eigentum an einem Grundstück gewährt kein Recht zum Besitz. Der gutgläubige Erwerb einer solchen Anwartschaft hindert die Umschreibung eines Herausgabetitels zur Vollstreckung gegen den Erwerber daher nicht.
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