Urteil Tilgungswirkung von Wohngeldzahlungen
Schlagworte
Tilgungswirkung von Wohngeldzahlungen; Änderung der Verrechnung nur durch ausdrücklichen Eigentümerbeschluss; Wiederaufleben einer ursprünglichen Forderung aus Wohngeldabrechung; fehlerhafte Berücksichtigung einer Zahlung; Zahlung ohne Tilgungsbestimmung
Leitsätze
1. Bei Zahlungen auf Wohngeldschulden und Nachzahlungsbeträge aus Jahresabrechnungen findet § 366 BGB Anwendung.
2. Die (fehlerhafte) Berücksichtigung einer Zahlung als laufende Wohngeldzahlung in einer Jahresabrechnung führt jedenfalls dann nicht zum Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung aus einer früheren Jahresabrechnung, wenn in dem Beschluss über die aktuelle Jahresabrechnung nicht ausdrücklich eine Regelung über die Beseitigung der mit der Zahlung eingetretenen Tilgungswirkung aufgenommen wird.
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