Urteil Tierhaltung
Schlagworte
Tierhaltung; fristlose Kündigung
Leitsatz
Hat der Mieter bei Vertragsschluß berechtigterweise die Vorstellung, ihm sei die Tierhaltung erlaubt, so ist eine spätere fristlose Kündigung wegen untersagter Tierhaltung unbegründet.
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