Urteil Testamentsvollstreckung durch Steuerberater
Schlagworte
Testamentsvollstreckung durch Steuerberater
Leitsätze
a) Art. 1 § 1 RBerG zählt zu den Vorschriften i.S. des § 4 Nr. 11 UWG, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, das Marktverhalten zu regeln.
b) Die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ist keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG.
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