Urteil Testamentsvollstrecker als Vermieter kein Unternehmer
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Testamentsvollstrecker als Vermieter kein Unternehmer
Leitsätze
1. Ob der Vermieter von Immobilien als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen ist, richtet sich nach Umfang, Komplexität und Anzahl der damit verbundenen Vorgänge, während die Höhe der verwalteten Werte nicht maßgeblich ist.
2. Wer als Testamentsvollstrecker für eine Erbengemeinschaft, der er selbst angehört, insgesamt acht Einheiten, davon drei Gewerbeeinheiten, vermietet, ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, da er sein eigenes Vermögen verwaltet.
3. Der Rechtsprechung des 10. Zivilsenats des OLG Düsseldorf, wonach bei der Vermietung mehrerer Einheiten ohne Weiteres eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen sei, ist nicht zu folgen.
(Leitsätze der Redaktion)
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