Urteil Terrasse, Sondernutzungsrecht, Ausbaurecht
Schlagworte
Terrasse, Sondernutzungsrecht, Ausbaurecht
Leitsätze
1. Ein Unterlassungsanspruch gegen ein bestimmtes Bauvorhaben ist derzeit unbegründet, wenn das Bauvorhaben von den Wohnungseigentümern gebilligt worden ist, der Eigentümerbeschluß angefochten worden ist und eine rechtskräftige Entscheidung über den Antrag noch nicht vorliegt.
2. Eine Regelung der Gemeinschaftsordnung, nach der es einem Wohnungseigentümer gestattet ist, auf dem ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Grundstücksteil einen Wintergarten zu errichten, beinhaltet die Verpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer, die zur Erstellung eines solchen Wintergartens erforderlichen und vom Wohnungseigentümer insoweit veranlaßten Maßnahmen einschließlich baulicher Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums zu dulden. Bestehen allerdings mehrere Möglichkeiten der Gestaltung, brauchen die übrigen Wohnungseigentümer eine Lösung, die ihre Belange in vermeidbarer Weise wesentlich mehr beeinträchtigt als eine andere, nicht hinzunehmen.
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