Urteil Terrasse im Gemeinschaftseigentum zur Sondernutzung
Schlagworte
Terrasse im Gemeinschaftseigentum zur Sondernutzung
Leitsatz
Aus der Größe und Lage einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Terrasse (12 m2, auf erhöhter HoIzkonstruktion unmittelbar vor der Wohnung eines Wohnungseigentümers mit Zugang von dieser) kann sich ergeben, daß die Terrasse, obwohl im gemeinschaftlichen Eigentum stehend, nicht dem Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer zugänglich ist.
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