Urteil Teppichboden
Schlagworte
Teppichboden; Mietvertrag; Ausstattung der Wohnung; Wiederherstellungspflicht; Fußbodenbelag; Vertragsabwicklung
Leitsatz
Auch ein verklebter Fußbodenbelag ist vom Mieter bei seinem Auszug nur dann zu entfernen, wenn er ohne Einverständnis des Vermieters oder nur unter dem Vorbehalt, den Belag später zu entfernen, verlegt worden ist.
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