Urteil Teppichboden
Schlagworte
Teppichboden; Mietvertrag; Ausstattung der Wohnung; Wiederherstellungspflicht; Fußbodenbelag; Vertragsabwicklung
Leitsatz
Der in einer Wohnung vorhandene Teppichboden gilt grundsätzlich als mitvermietet. Der Mieter ist daher bei seinem Auszug nicht zur Entfernung dieses Teppichbodens verpflichtet.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat