Urteil Temporärer Kündigungsausschluß durch Formularklausel bei Staffelmietvereinbarung
Schlagworte
Temporärer Kündigungsausschluß durch Formularklausel bei Staffelmietvereinbarung
Leitsatz
Ein einseitiger - formularmäßig erklärter - Kündigungsausschluß zu Lasten des Mieters von Wohnraum benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn er zusammen mit einer nach § 557 a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluß der Staffelmietvereinbarung beträgt. (Leitsatz der Redaktion)
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