Urteil Teilvergleich
Schlagworte
Teilvergleich
Leitsatz
Eine zunächst zulässige Berufung wird unzulässig, wenn der Berufungskl. nach Wegfall der Beschwer aus dem erstinstanzlichen Urteil (hier: durch Abschluß eines Vergleichs) mit der Berufung nur noch eine Erweiterung der Klage in zweiter Instanz verfolgt. Auf die Zulässigkeit der Klageerweiterung als solcher kommt es dann nicht mehr an.
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