Urteil Teilurteil
Schlagworte
Teilurteil; Schriftsatznachlass; Zurückweisung verspäteten Vorbringens; Leitungsrecht; Fernwärmeleitung; Ausgleichsanspruch; Nutzbarkeitseinschränkung; Stichtag
Leitsätze
1. Wird eine Klageerweiterung nicht rechtshängig, ist ein Teilurteil nur über die rechtshängige Klage(teil)forderung zulässig.
2. Geht ein nachgelassener Schriftsatz nach Ablauf der eingeräumten Frist ein, hat das Gericht zu prüfen, ob das verspätete Vorbringen bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist. Dieses Vorbringen darf nicht zurückgewiesen werden, wenn die Überschreitung der Frist für den Schriftsatznachlass nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens oder der richterlichen Entscheidungsfindung geführt hat.
3. Maßgeblich für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs für eine Fernwärmeleitung ist der Umfang der Inanspruchnahme und die sich hieraus ergebende Beeinträchtigung und Einschränkung der Nutzbarkeit des Grundstücks am 25. Dezember 1993.
(Leitsätze der Redaktion)
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