Urteil Teilungsgenehmigung
Schlagworte
Teilungsgenehmigung; Negativattest; Beschwerdebefugnis; Beschwer der beigeladenen Behörde; Mitwirkungsrecht; Bindungswirkung; Genehmigungsfreiheit
Leitsatz
In einem Verwaltungsrechtsstreit wegen Ausstellung eines Zeugnisses, daß für die Teilung eines Grundstücks eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich sei (Negativattest gem. § 23 Abs. 2 Satz 1 BauGB), ist die beigeladene höhere Verwaltungsbehörde nicht zur Einlegung von Rechtsmitteln befugt.
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