Urteil Teilungserklärung
Schlagworte
Teilungserklärung; Sondernutzungsfläche; Änderung; Sondernutzungsrecht
Leitsatz
Hat der Erwerber eines Wohnungseigentums mit dem teilenden Grundstückseigentümer vor Anlegung der Wohnungsgrundbücher eine Verkleinerung der seinem Wohnungseigentum in der Teilungserklärung zugeordneten Sondernutzungsfläche vereinbart, kann er von einem anderen Erwerber, dem der teilende Eigentümer die Restfläche zur Sondernutzung überlassen hat, nicht die Herausgabe dieser Fläche unter Berufung darauf verlangen, daß die Teilungserklärung zu einem späteren Zeitpunkt ohne Abänderung der Sondernutzungsrechte im Grundbuch eingetragen worden ist.
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