Urteil Teilnichtigkeit bei späterem Wegfall des Wohnraummangels
Schlagworte
Teilnichtigkeit bei späterem Wegfall des Wohnraummangels
Rechtsentscheid
Ist in einem Wohnraum-Mietvertrag infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen eine die ortsüblichen Entgelte um mehr als 20 % übersteigende und deshalb teilweise nichtige Mietzinsvereinbarung getroffen worden, so endet die Teilnichtigkeit hinsichtlich künftiger Mietzinsansprüche nicht deshalb, weil nach Vertragsabschluß der Tatbestand des geringen Angebots an vergleichbaren Räumen entfällt.
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