Urteil Teilnahmeberechtigung von Mitarbeitern des Verwalters an Wohnungseigentümerversammlungen


Schlagworte

Teilnahmeberechtigung von Mitarbeitern des Verwalters an Wohnungseigentümerversammlungen; Besucherregelung in Teilungserklärung

Leitsätze

1. Der Verwalter ist grundsätzlich berechtigt, die Leitung von Wohnungseigentümerversammlunge

n mit Hilfe von Mitarbeitern durchzuführen, sofern diese nur als seine Hilfspersonen tätig werden.

2. Die in einer Teilungserklärung enthaltene Regelung, daß "Besucher" keinen Zutritt zu den Eigentümerversammlungen haben, bezieht sich nicht auf Mitarbeiter des Verwalters, die an den Eigentümerversammlungen nur zum Zweck der Unterstützung des Verwalters teilnehmen und hierbei lediglich untergeordnete Tätigkeiten wie das Führen des Protokolls wahrnehmen.

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