Urteil Teilkündigung
Schlagworte
Teilkündigung; Nebenraum; Ausbau; bauordnungsrechtliche Genehmigung
Leitsatz
Die Teilkündigung eines Nebenraumes wegen Durchführung baulicher Maßnahmen ist unwirksam, wenn die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Maßnahme nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nachweisbar gegeben ist.
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