Urteil Teilkündigung


Schlagworte

Teilkündigung; Nebenraum; Ausbau; bauordnungsrechtliche Genehmigung

Leitsatz

Die Teilkündigung eines Nebenraumes wegen Durchführung baulicher Maßnahmen ist unwirksam, wenn die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Maßnahme nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nachweisbar gegeben ist.

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