Urteil Teilgewerbliche Nutzung der Wohnung
Schlagworte
Teilgewerbliche Nutzung der Wohnung; Patienten; Bewegungstherapie; Kinesiologische Praxis
Leitsatz
Das Betreiben einer bewegungstherapeutischen Praxis, in der - wenn auch nur im geringen Umfang - Patienten behandelt werden, ist eine teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung.
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