Urteil teilgewerbliche Nutzung


Schlagworte

teilgewerbliche Nutzung; Zuschlag; Gewerbezuschlag

Leitsatz

Die mietvertraglich eingeräumte Möglichkeit "zur teilgewerblichen Nutzung von max. 49 % der Wohnfläche" gestattet einen Zuschlag zur ermittelten ortsüblichen Wohnungsmiete nur, wenn bei Vertragsschluß eine über den ohnehin zulässigen Gebrauch der Wohnung hinausgehende (teil-) gewerbliche Nutzungsmöglichkeit ins Auge gefaßt war oder der Mieter um eine solche Nutzungsmöglichkeit nachgesucht hat.

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